Naherholung

Grundsätzliches Ziel ist es, eine Nutzung als Naherholungsgebiet für den Menschen unter Berücksichtigung des Naturschutzes sicherzustellen. So sind ca. 75% des Moores insbesondere auf der Freifläche im inneren Moor sowie im nordwestlichen Bereich für den Zutritt durch den Menschen gesperrt.

In diesen sensiblen Ruhezonen herrscht absolutes Betretungsverbot, damit Fauna und Flora sich ungestört entwickeln können. Vom Kreis Pinneberg ernannte Naturschutzdienstler des Fördervereins sowie der Arbeitsgemeinschaft Torfbahn e.V. überwachen die Einhaltung dieser grundlegenden Regel. In einem Merkblatt sind entsprechende Hinweise enthalten, die unter der Rubrik „Download“ eingesehen werden können.

Gleichzeitig stehen ca. 25% der Fläche für die Naherholung zur Verfügung. Dieser öffentlich zugängliche Teil ist durch beschilderte Wanderwege und Pfade für Besucher erschlossen. Der Verein trägt dazu bei, diese zugänglichen Teile entsprechend zu betreuen, sodass Besucher das Besondere des Himmelmoores erleben können.

Der Förderverein Himmelmoor e. V. und die Arbeitsgemeinschaft Torfbahn e. V. bieten außerdem an:


Führungen zu Fuß in Begleitung von Mitgliedern des Fördervereins Himmelmoor.
In der Regel beginnen die Führungen am Torfwerk ab dem Parkplatz. Vereinbart werden können auch die Führungen ab Beginn z.B. der Bushaltestelle Quickborn/Kirche oder der AKN Quickborn.
Mit Start ab dem Torfwerk steht ein Rundgang im moderaten Tempo von ca. 4 km Länge über den „Moorlehrpfad“ zur Verfügung.
Viele intensive Informationen über Fauna, Flora und Geschichte des Moores werden vermittelt.
Aber auch andere Strecken bzw. erweiterte Rundkurse von 12-16 km können nach Vereinbarung begangen werden.
Erwünscht ist eine Spende.

Die AG Torfbahn führt in einem sehr interessanten gut einstündigen Rundkurs Besucher gegen eine Gebühr durch das Moorgebiet. Betrieben wird dies für die Öffentlichkeit i. d. R. ab Ostern bis zum Herbst des Jahres von der AG Torfbahn. Siehe nachfolgenden Link:
Torfbahn Himmelmoor


Aber auch ohne Führungen kann das Himmelmoor besucht werden. Hingewiesen wird an dieser Stelle nochmals auf das absolute Betretungsverbot der Freifläche bzw. der Ruhezonen. Es sind ausschließlich die markierten und ausgeschilderten Wanderwege zu benutzen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass für Hunde jeglicher Art im gesamten Moorgebiet Anleinpflicht besteht und sie an kurzer Leine zu führen sind.

Besucherinformationen finden Sie in der Rubrik „Himmelmoor → Wanderkarten“.

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