Naherholung

Grundsätzliches Ziel ist es, eine Nutzung des Naturschutzgebietes als Naherholungsgebiet für den Menschen unter Berücksichtigung des Naturschutzes sicherzustellen. So sind ca. 75% des Moores insbesondere auf der Freifläche im inneren Moor sowie im nordwestlichen Bereich für den Zutritt durch den Menschen gesperrt.

In diesen sensiblen Ruhezonen herrscht absolutes Betretungsverbot, damit Fauna und Flora sich ungestört entwickeln können. Vom Kreis Pinneberg ernannte Naturschutzdienstler des Fördervereins überwachen die Einhaltung dieser grundlegenden Regel. In einem Merkblatt sind entsprechende Hinweise enthalten, die unter der Rubrik „Download“ eingesehen werden können.  Siehe:  NSG-Himmelmoor-Verordnung.pdf
Gleichzeitig stehen ca. 25% der Fläche für die Naherholung zur Verfügung. Dieser öffentlich zugängliche Teil ist durch beschilderte Wanderwege und Pfade für Besucher erschlossen. Der Verein trägt dazu bei, diese zugänglichen Teile entsprechend zu betreuen, sodass Besucher das Besondere des Himmelmoores erleben können. Aber auch ohne Führungen ist das Naturschutzgebiet Himmelmoor für Jedermann zugänglich. Hingewiesen wird an dieser Stelle nochmals auf das absolute Betretungsverbot der ehemaligen Abbaufläche bzw. der übrigen Ruhezonen, sowie das absolute Rauchverbot, Verbot von reiten und führen von Pferden, Verbot der Nutzung von Drohnen und anderen Flugkörpern. Hunde sind im gesamten Gebiet an der kurzen Leine zu führen !